Fachkräfte mit Niederlassungserlaubnis

Unbefristeter Aufenthalt

finbird berät Fachkräfte mit unbefristeter Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis zur Immobilienfinanzierung.

Die Niederlassungserlaubnis

Unbefristeter Aufenthalt​

finbird unterstützt Fachkräfte mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, auch als Niederlassungserlaubnis bezeichnet, sowie EU-Bürger oder EFTA-Bürger bei der Immobilienfinanzierung in Deutschland. Wir beraten umfassend in deutscher und englischer Sprache und sind spezialisiert auf Kundensituationen mit unbefristetem Aufenthaltsstatus und ausländischem Hintergrund.

Finanzieren mit Niederlassungserlaubnis

Finanzieren mit Unbefristetem Aufenthalt​

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Niederlassungserlaubnis (entspricht einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis) ermöglicht es Ihnen, für einen unbegrenzten Zeitraum in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Diese Erlaubnis wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, z.B. nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer, wenn Sie einen gesicherten Lebensunterhalt sowie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können.

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis impliziert, dass die finanzielle Situation und das Engagement von Personen aus dem Ausland in Deutschland geprüft wurden. Damit können diese potenziellen Kreditnehmer ein geringeres Risiko darstellen als Fälle mit unklarer Aufenthaltsperspektive. Eine solche Einstufung wird gilt in der Regel für internationale Fachkräfte mit einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland, mit Daueraufenthaltserlaubnis-EU oder für EU-Bürger oder EFTA-Bürger (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) vorgenommen. Mit diesen Aufenthaltstiteln profitieren Kreditnehmer von einfacheren Bonitätsprüfungen und potenziell besseren Finanzierungskonditionen, da Kreditgeber diese Profile als weniger risikoreich einstufen. Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel ist aus Sicht von Kreditgebern die Wahrscheinlichkeit geringer, dass der Kreditnehmer das Land verlassen muss und das Darlehen nicht mehr zuverlässig und langfristig bedient werden kann.

Im Gegensatz zu befristeten Aufenthaltstiteln wie Arbeits-, Forschungs- oder Visa zum Familiennachzug, signalisiert die Niederlassungserlaubnis Kreditgebern, dass der Kreditnehmer mit einer höheren Wahrscheinlichkeit langfristig im Land bleiben kann, was sich positiv auf seine Kreditwürdigkeit und die Wahrscheinlichkeit einer Kreditgenehmigung auswirken kann.

Für EFTA-, EU-Bürger oder Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis-EU sind in der Regel ähnliche Finanzierungsoptionen verfügbar wie für deutsche Staatsbürger oder Personen mit Niederlassungserlaubnis. EFTA- oder EU-Bürger oder Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis-EU profitieren davon, dass ihr Einkommen und ihr Vermögen grenzüberschreitend aber innerhalb der EU überprüft werden können, was zu schnelleren Genehmigungszeiten und besseren Kreditoptionen führen kann.

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Finanzierungsfälle

FAQs

Welche Vorteile hat eine unbefristeter Aufenthaltserlaubnis wie die Niederlassungserlaubnis?
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Viele Banken schätzen die Aufenthaltssituation von Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder als EFTA- oder EU-Bürger in der Regel als weniger risikoreich ein. Die Kreditgeber haben durch diese langfristige Aufenthaltsperspektive mehr Vertrauen in die nachhaltige Bedienbarkeit von Kreditverpflichtungen, was oft zu besseren Konditionen und höheren möglichen Finanzierungsvolumen führen kann.

Eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beschleunigen das Kreditgenehmigungsverfahren für eine Immobilienfinanzierung, da die Risikobewertung des Kreditgebers geringer ausfällt und weniger Bedenken hinsichtlich des Aufenthaltsstatus bestehen. Dadurch können Bearbeitungszeiten kürzer werden und Konditionen für Kreditnehmer können sich verbessern.

Typische Dokumente umfassen den Nachweis der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, letzte Steuererklärungen, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und die Kredithistorie der Antragssteller. Auch relevante Objektunterlagen wie Grundbuchauszüge, Grundrisse sowie Wohnflächenberechnungen zur Immobilie.

Nein, EU-Bürger benötigen kein spezielles Visum, um in Deutschland Immobilien zu erwerben. Als EU-Bürger, aber auch als ausländischer Investor, dürfen Sie in Deutschland ohne zusätzliche Formalitäten Immobilien kaufen und besitzen. Für eine Finanzierung des Immobilienkaufs ist es jedoch relevant, welchen Aufenthaltsstatus Sie haben, ob dieser befristet oder unbefristet ist oder ob Sie einen Wohnsitz im In- oder Ausland haben.

Ja, EU-Bürger können in Deutschland eine Finanzierung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft aufnehmen. Banken können in solchen Fällen jedoch zusätzliche Dokumente verlangen, um Einkommen und Vermögen der Antragssteller innerhalb der EU zu überprüfen. Wenn ein EU-Bürger in einem europäischen Land lebt, in Deutschland eine Immobilie kaufen möchte, aber keine Gehaltszahlungen in Euro erhält, kann dies eine Immobilienfinanzierung erschweren, da die rechtliche Situation für Banken bei Einkünften in unterschiedlichen Währungen komplexer und manchmal auch nicht machbar ist.

Mit unbefristetem Aufenthaltstitel hat ein Kreditnehmer grundlegend viele Vorteile und ist ähnlich gestellt wie einheimische Kreditantragssteller. Für ausländische Käufer gibt es dennoch Herausforderungen, wie z.B. sich mit den lokalen Finanzierungs- und Immobilienpraktiken vertraut zu machen oder vertragliche Regeln und Rechtstexte in deutscher Sprache zu verstehen. Hier unterstützen wir bei finbird unsere Kunden umfassend.

Es gibt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Antragstellers, generell weniger Kreditgeber, die eine 100-Prozent-Finanzierung anbieten, aber auch eine Kaufpreisfinanzierung ist unter Umständen möglich. Hierbei ist insbesondere der Wert der Immobilie ein wichtiger Faktor sowie die Fähigkeit, dass ein Antragssteller durch seine Einkünfte auch höhere Darlehensraten bedienen kann. Generell müssen Kreditnehmer bei 100% Finanzierungen jedoch mit höheren Zinssätzen rechnen, als wenn mehr Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird.

Wenn Sie Ihr Einkommen in einer anderen Währung als dem Euro erhalten, sind Ihre Kreditraten Währungsschwankungen ausgesetzt. Darüber hinaus haben Verbraucher, aufgrund geltender EU-Richtlinien, zusätzliche Rechte, die es ihnen ermöglichen, einen in Euro aufgenommenen Kredit in ihre Heimatwährung umzuwandeln. Solche Situationen erhöhen die Risiken und den Aufwand für Banken und Kreditgeber, weshalb es für viele derartige Konstellationen meist weniger Banken gibt, die für eine Finanzierung zur Verfügung stehen und manchmal auch keine Finanzierung möglich ist.

Finanzierungsprozess

Unser Finanzierungsprozess für ausländische Fachkräfte mit Niederlassungserlaubnis, für EFTA- und EU-Bürger oder für Personen mit Daueraufenthaltsrecht-EU ist auf die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen zugeschnitten. Wir kennen die jeweiligen Kriterien der Banken und Kreditgeber für die unterschiedlichen Aufenthaltssituationen und klären für Sie alle möglichen Finanzierungsoptionen für Ihre konkrete Situation, damit Sie die bestmöglichen Kreditkonditionen für Ihren Immobilienkauf erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Finanzprodukte, übernehmen die Kommunikation mit den Banken und begleiten Sie durch den gesamten Finanzierungsprozess bis zum Abschluss der Verträge und auch darüber hinaus.

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